Sorgerecht der Eltern - Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben)
als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird. Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Es ist wichtig für die Kinder das es nach der Trennung sofort per Gesetz zum Wechselmodell kommt,
jede Woche zum Wechsel von Mama zu Papa und dann von Papa zu Mama.
Ich habe Unterschrieben, das sollte jedes Elternteil machen!!
Petition zum Wechselmodell: Petitionen: Verwendung von Cookies nicht aktiviert
#Doppelresidenz
#Wechselmodell
als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird. Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .
Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.
Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.
Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.
Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.
Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.
Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.
Es ist wichtig für die Kinder das es nach der Trennung sofort per Gesetz zum Wechselmodell kommt,
jede Woche zum Wechsel von Mama zu Papa und dann von Papa zu Mama.
Ich habe Unterschrieben, das sollte jedes Elternteil machen!!
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#Doppelresidenz
#Wechselmodell