Urteil: Reichsausweis Gültig!!

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“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”

Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 ( 128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !
Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-

Phu ... damit haben Gerichte der Bundesrepublick Deutschland die Ausweise des Deutschen Reiches Akzeptiert und indirekt zugegeben das die BRD garnicht existiert!!

Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung
und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar und kann mit € 1.000,-- geahndet werden.
Nach dem Gesetz !

In der Realität werden wir natürlich keinen Polizisten erleben,
der "uns" wegen der sog. "Personalausweise" der brdvD angeht.
Das Konstrukt könnte sonst "morgen" nach Hause gehen.

Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht "deutsch".
Deshalb hat jeder Deutsche das Recht,
sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit "richtigen" Ausweisdokumenten zu versorgen,
natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" und somit streng nach Recht und Gesetz,
insbesondere auch dem "brD-Recht".

Kurze Kausalkette:
- nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich völkerrechtssubjekt,
aber nicht handlungsfähig,
da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen "Staat" spielen will.
- nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles,
was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates "macht",
völkerrechtlich verbindlich, über Art. 25 GG selbst für die brdvD !
- somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig,
da als ersten Schritt die Reichsdeutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit
(§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.)
sich als solche wieder in einer "amtlichen" Form zu erkennen geben und geben können,
wenn sie es wollen.
- diesem Umstand mußten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.
Wenn genaues vorliegt, kann man dazu sicherlich mehr sagen.

Kurzform:

Unser Personalausweis ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr
und kann mit € 1.000,-- Strafe geahndet werden,
weil die Staatsangehörigkeit "deutsch" falsch ist.

Die Richtigkeit unseres Reichs-Personenausweises / Führerscheins / Reichsreisepasses
wird durch die OLG Beschlüsse/ Urteile (AZ, am besten kurzen Ausdruck dabei haben/mit rausgeben, wenns soweit ist !) bestätigt !

Zus. Anmerkung:
selbst die Benutzerskarte vom örtl. Freibad ist, wenn Bild,
Name und Geburtsdatum vorhanden ist, ein ges. Legitimationsmittel !

Hinsichtlich der Notwendigkeit von Personenausweisen wird von Roit aber sicherlich noch Fundiertes liefern können,
denn es besteht keinerlei Verpflichtung für auch nur irgendeinen Deutschen sich auszuweisen !
Auch wenn die Polizisten diesbezüglich selbt mit nur "dummen Zeug" gefüttert werden.

Ist schon heftig, doch imgrunde stimmt es.
Unsere Sogenannte Regierung lügt seit über 2 Jahrzehnte und macht es fortan ...

Hier das Urteil: Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-

  Achtung - Niemand kann legale Ausweise des Deutsches Reiches erstellen!!

Es gibt keine legale Reichsregierung!! Lasst euch nicht verarschen!!
Daher habe ich den unteren link gekillt :nunu:

Pinnunity Moderation


Hier kann man einen Ausweis beantragen: Reichsdokumente im Staat Deutsches Reich
 
nur das dieses OWiG keinen Geltungsbereich mehr hat und damit §111 nicht mehr anwendbar ist. Somit keine Strafsache, da es sich um eine Firma handelt und diese ihre eigenen Regeln innerhalb dieser machen kann. Nichts mit Ahndung von 1000€. So einfach ist das.
Die Bundesbereinigungsgesetze sperchen dazu eine klare Sprache.
 
@Gast Genau so ist es!

Was die BRD nicht anerkennt muss nicht gleich Ungültig sein!
Selbst erstellte Ausweise haben somit Gültigkeit Bonner GG Artikel 20 Abs 4.
 
Habe mir selbst einen Ausweis erstellt und weise mich mit diesem auch aus.
Der Sicherheitsdienst Namens Polizei in Darmstadt hat diesen bei einer
Illegalen Kontrolle akzeptiert!
Dagegen die Gemeinde Groß Zimmern nicht.

Die Kripo Dieburg hat sich mal eine Kopie gemacht.

Bin dabei einen neuen zu erstellen mit Adresse usw,
so wird dieser so hoffe ich auch von der Gemeinde akzeptiert.
 
Hallo Zusammen ich hoffe ich habe an dieser Stelle richtig gepostet ich bin neu hier und möchte euch mal etwas mitteilen.
Ich wurde am 16.11.2012 gegen 15:55 im Zug nach München von 2 Beamten einer Personenkontrolle unterzogen.Da ich Besitzer des Reichsausweis bin habe ich diesen vorgelegt.
Die Beamten erkannten das nicht als gültiges Dokument an und ich bekam nach einer kurzen Weile vom Amtgericht Regensburg einen Strafbefehl zugesandt .
gem.§267 Abs.1 StGB Urkundenfälschung zudem wurde mir eine Geldstrafe verhängt von 3000€ Tagessatz 50,00€.
Heute war die Gerichtsverhandlung dieser Sache und die Richterin sowie Staatsanwalt haben entschlossen das dies eine Ordnungswidrigkeit ist und der Ausweis kein gültiges Dokument in Bayern sei!
Komisch ist dabei das ich auch hier in meiner Staat ebenfalls Bayern kontrolliert wurde und die Sache keine weiteren folgen hat.
Was ist euere Meinung dazu und wo finde ich beweise bzw evtl Urteile bezüglich dieser Sache in Bayern.Ich bin der Meinung das wenn er gültig ist das doch dann in jeden Bundesland nicht nur hier und da ?
 
Es gab auch im deutschen Reich keine Ausweisdokumente mit der Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" wer dies behauptet hat sich nur unzureichend mit der Materie beschäftigt. Die Staatsangehörigkeit wurde mit den Namen der einzelnen Reichsstaaten betitelt also z.B. Preußen, Sachsen, Bayern etc. Vielleicht liegt einfach da mal das Problem mit den Behörden. Ihr solltet euch einfach mal Dokumente aus der Zeit vor 1933 anschauen.
 
Absolut Richtig, es gelten die Staatsangehörigkeiten der Bundestaaten. Dadurch hat man Automatisch die Mittelbare Reichszugehörigkeit. !
Die Unmittelbare Reichszugehörigkeit waren die Schutzgebiete "Kolonien"