Publiziert am 09/04/2013 von ironleafs
Da, mich sehr viele Leute gebeten haben mal kurz zu erklären wie das funktioniert,
versuche ich mal eine Kurzform zu veröffentlichen,
denn leider gibt es zu diesem Thema viel Falsch Informationen.
(Ich habe mich sogar mal selbst in eine Verrant,
denn ich habe mittelbar und unmittelbar verwechselt.)
Aber vorab muss ich mal ein paar Dinge erklären,
denn das wird immer Falsch verstanden!
Staatsangehörigkeit = Ist wie bei einem Familienangehörigen.
Zum Beispiel: Vater (Ehemann), Mutter (Ehefrau) und die Kinder.
Hierbei handelt es sich um “Angehörige”.
Staatszugehörigkeit = Bei einer Familie wäre das zum Beispiel ein Nachbar,
der seit 30 Jahren nebenan wohnt und jeden Tag zu Besuch ist.
Er ist der Familie Zugehörig, aber nicht Angehörig.
Staatsbürger = Hierbei handelt es sich um einen Bürgen,
also jemanden der sich in einem Geschäftlichenverhältniss befindet.
Er brügt für Kredite usw.
Was ihr also benötigt ist die Staatsangehörigkeit alles andere ist falsch!
Lange Zeit habe ich ebenfalls diesen Kram mit der Unmittelbaren Reichsangehörigkeit geglaubt,
aber diese bezieht sich nur auf den Entwurft von 1934 und ist Rückwirkend für NICHTIG erklärt worden.
Also besteht nun wieder der ursprüngliche Rechtsstand.
Dinge die man hierzu im Blog gelesen haben muss!!!
Deutsches Richtergesetz § 9 Deutsches Richtergesetz § 9 | Eisenblatt
Kein Sklave mehr nach capitis diminutio maxima Kein Sklave mehr nach CDM capitis diminutio maxima | Eisenblatt
Die BRD hat keine Staatsangehörigen Die BRD hat keine Staatsangehörigen | Eisenblatt
Ein Bekannter von mir ruft bei der BVA an:
Ab 05:00 min – 05:20 min
„Die Deutsche Staatsangehörigkeit kann man nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen“
Ab der 08:00 ten Minute bis zur 09:20 Minute reden die beiden über das RustaG 1913.
Ein anderer Bekannter ruft bei der BVA an:
„Wer aus dem Deutschen Reichsgebiet kommt und die Ableitungskette hat…“
“Man muss die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden haben, damit man das ableiten kann.“
„In Deutschland bekommt man die Deutsche Staatsangehörigkeit vererbt.“
„Wir gucken weiter als bis 1937 zurück, wir gucken bis 1914 zurück.“
„Wenn er dann verheiratet war, dann ist das Kind Deutscher.“
__________________________________________________
Mein Gespräch mit der Kreis Verwaltung (Abteilungsleiterin Bereich Staatsangehörigkeit)
Zitat:
“Die Inneren Reichsgrenzen sind die von 1937, mit Ostpreußen, Pommern, Schlesien.”
“Die Äußeren Reichsgrenzen sind die von 1914, mit Westpreußen, Posen, Elsaß-Lothringen.”
(Hier wird unterschieden zwischen Deutscher Staatsangehöriger, oder Rechtsstand als Deutscher)
____________________________________________________
Da es drei mögliche Ableitungsformen gibt macht ihr einfach folgendes. Ihr ladet euch diese beiden Anträge herunter:
Antrag_F (Bitte einmal ausdrucken)
Anlage_V (Bitte dreimal ausdrucken)
Wichtig Ihr müsst eure Vorfahren bis 1913 nachweisen!!
Wichtig ist das ihr hier alles nach der väterlichen Linie ausfüllt! Das bedeutet, euer Vater, Großvater und Urgroßvater, denn ihr wollt ja vor den Stichtag 01.01.1914. Außderm muss hier immer der Bundesstaat eingefüllt werden, und nicht das Bundesland!!
Der Antrag F wird wie folgt ausgefüllt. (Beispiel)
Die Anlagen V werden wie folgt ausgefüllt… (ihr beginnt mit dem Urgroßvater, denn von dem müsst ihr ja bleiten. Und ihr wisst ja, das die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt vererbt wird und nicht entzogen werden kann, also müsst ihr euch auch genau daran halten.)
Dann gehts weiter mit dem Großvater.
Und dann kommt nochmal alles mit dem Vater.
Diesen ganzen Kram heftet ihr zusammen und druckt euch dazu folgenden Text aus: (Die Adresse ist nur ein Beispiel)
Kreisverwaltung Wesel
Abteilung: Staatsangehörigkeit
Pillemannstr. 0815
Wesel
Betreff: Staatsangehörigkeitausweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913.
Anbei finden sie den Antrag F und dreimal die Anlage V (für den Urgroßvater, Großvater, und Vater). Als Anlagen sind weiterhin beigefügt:
- Meine Geburtsurkunde
- Die Geburtsurkunde meines Vaters
- Die Heiratsurkunde meiner Eltern
- Die Geburtsurkunde meines Großvaters
- Die Heiratsurkunde meiner Großeltern
- Die Geburtsurkunde meines Urgroßvaters
- Die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern
Mit freundlichen Grüßen
Peter Müller
_______________________________________________
Bitte denkt daran das alles ausgefüllt sein muss!! Sonst machen die eine falsche Ableitung!
Nachdem ihr die ganzen Sachen dort hingeschickt habt, erhaltet ihr normalerweise folgenden Brief zurück:
Wenn ihr das Unterschrieben habt,
dann bekommt ihr Post vom Landrat,
das ihr bitte alle Urkunden beibringen sollt und das müsst ihr dann auch tun.
Die Liste findet ihr oben in dem Brief den ich euch vorgefertigt habe.
Dann bekommt ihr irgendwann einen Abholschein vom Kreis,
dort müsst ihr dann hin und eure Urkunde abholen und das ganze gegenzeichnen.
Auf der Urkunde seht ihr nicht das Gemeindewappen,
sondern das alte Siegel von eurem Landkreis (das ist normal).
Euer Name muss dann dort so geschrieben stehen: Peter M ü l l e r
Ihr seit jetzt im Rechtsstand des RuStag 1913 und wieder eine natürliche Person,
allerdings müsst ihr noch den Vertrag mit dem Personalausweis auflösen.
Aber das erkläre ich ein anderes mal, es wird sonst zuviel…
Anschließend geht ihr mit der Urkunde zu eurer Bezirksregierung
und lasst euch dort eine Apostille draufgeben (Rückseite).
Die machen die Beglaubigung nochmals damit es nicht zum Siegelbruch kommt.
Jetzt ist das Teil auch im Ausland gültig.
__________________________________________
Einige von euch haben Fragen geäußert die ich durchaus verstehen kann,
aber man muss die Sache sehr genau studieren,
sonst unterliegt man schnell einem Irrtum.
Auf der Urkunde steht BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, das ist auch vollkommen Korrekt,
denn die sind hier Verwalter und von denen ist auch der Formularvordruck (Bundesdruckerei).
Aber ihr habt damit nicht die Staatsangehörigkeit BRD, und auch nicht DEUTSCH.
Ihr seit Deutscher oder Deutsche Staatsangehörige,
so steht es auch auf der Urkunde,
und genau das selbe findet ihr in § 1 Rustag… “Deutscher ist wer in einem Bundesstaat usw. geboren ist”.
Des weiteren ist zu beachten,
wenn ihr auf der Seite des Bundesministerium der Justiz nach schaut,
stellt ihr folgendes in der Adresszeile fest:
StAG - Einzelnorm
Dort steht absolut korrekt RUSTAG!!! und so ist es auch richtig.
Viele behaupten ebenfalls,
das die BRD kein Staat ist und sie deshalb das nicht ausstellen dürft,
auch das ist nur eine Halbwahrheit.
Die BRD stellt das gar nicht aus,
sondern euer Landkreis und hier findet sich tatsächlich noch eine Reststaatlichkeit.
Die kleinsten Einheiten im Reich,
waren Gemeinden und Kreise, diese sind auch erhalten geblieben,
aber die Bundesstaaten sind gewissermaßen besetzt, dafür gibt es Landtage,
Bundestag usw…, das sind aber alles Stellen die damit NICHTS zu tun haben.
Carlo Schmidt erklärte schon das es sich hier um ein Staatsfragment handelt,
die kleinsten Teile des Staates sind noch vorhanden,
und von diesen kann man noch Gebrauch machen.
Die kleinsten Teile wenden das alte Recht noch an,
aber wir machen derzeit keinen Gebrauch davon.
Wenn wir die Bundesstaaten wieder herstellen wollen,
dann brauchen wir erstmal das Staatsvolk das innerhalb der Gemeinden und Kreise gemeldet ist.
Später entsteht hieraus wieder die Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten…
Aber das muss für Heute erstmal genug sein.
Es gibt noch eine Menge mehr was es hier zu erwähnen gibt,
aber wenn ihr das erstmal hinbekommt,
dann seit ihr schon Tausend Schritte weiter.
PS: Mein Tipp.
Ladet euch alles herunter inkl. der Videos und Formulare,
bevor es aus dem Netz verschwindet.
…die ersten Sachen von den Behörden sind bereits aus dem Netz entfernt worden.
PPS:
Habe grade von ein paar klugen Leuten den Tipp bekommen,
meine Formular-Anleitung zu ändern.
Vorher war dort angekreuzt “Ich besitze nur die Deutsche Staatsangehörigkeit”,
jetzt habe ich angekreuzt, “Ich besitze neben der Deutschen Staatsangehörigkeit noch andere.
Aus einfachem Grund, man könnte hier ja auch direkt die Bundesstaaten eintragen.
(danke an die beiden Preußen und den Sachsen)
Da, mich sehr viele Leute gebeten haben mal kurz zu erklären wie das funktioniert,
versuche ich mal eine Kurzform zu veröffentlichen,
denn leider gibt es zu diesem Thema viel Falsch Informationen.
(Ich habe mich sogar mal selbst in eine Verrant,
denn ich habe mittelbar und unmittelbar verwechselt.)
Aber vorab muss ich mal ein paar Dinge erklären,
denn das wird immer Falsch verstanden!
Staatsangehörigkeit = Ist wie bei einem Familienangehörigen.
Zum Beispiel: Vater (Ehemann), Mutter (Ehefrau) und die Kinder.
Hierbei handelt es sich um “Angehörige”.
Staatszugehörigkeit = Bei einer Familie wäre das zum Beispiel ein Nachbar,
der seit 30 Jahren nebenan wohnt und jeden Tag zu Besuch ist.
Er ist der Familie Zugehörig, aber nicht Angehörig.
Staatsbürger = Hierbei handelt es sich um einen Bürgen,
also jemanden der sich in einem Geschäftlichenverhältniss befindet.
Er brügt für Kredite usw.
Was ihr also benötigt ist die Staatsangehörigkeit alles andere ist falsch!
Lange Zeit habe ich ebenfalls diesen Kram mit der Unmittelbaren Reichsangehörigkeit geglaubt,
aber diese bezieht sich nur auf den Entwurft von 1934 und ist Rückwirkend für NICHTIG erklärt worden.
Also besteht nun wieder der ursprüngliche Rechtsstand.
Dinge die man hierzu im Blog gelesen haben muss!!!
Deutsches Richtergesetz § 9 Deutsches Richtergesetz § 9 | Eisenblatt
Kein Sklave mehr nach capitis diminutio maxima Kein Sklave mehr nach CDM capitis diminutio maxima | Eisenblatt
Die BRD hat keine Staatsangehörigen Die BRD hat keine Staatsangehörigen | Eisenblatt
Ein Bekannter von mir ruft bei der BVA an:
Ab 05:00 min – 05:20 min
„Die Deutsche Staatsangehörigkeit kann man nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen“
Ab der 08:00 ten Minute bis zur 09:20 Minute reden die beiden über das RustaG 1913.
Ein anderer Bekannter ruft bei der BVA an:
„Wer aus dem Deutschen Reichsgebiet kommt und die Ableitungskette hat…“
“Man muss die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden haben, damit man das ableiten kann.“
„In Deutschland bekommt man die Deutsche Staatsangehörigkeit vererbt.“
„Wir gucken weiter als bis 1937 zurück, wir gucken bis 1914 zurück.“
„Wenn er dann verheiratet war, dann ist das Kind Deutscher.“
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Mein Gespräch mit der Kreis Verwaltung (Abteilungsleiterin Bereich Staatsangehörigkeit)
Zitat:
“Die Inneren Reichsgrenzen sind die von 1937, mit Ostpreußen, Pommern, Schlesien.”
“Die Äußeren Reichsgrenzen sind die von 1914, mit Westpreußen, Posen, Elsaß-Lothringen.”
(Hier wird unterschieden zwischen Deutscher Staatsangehöriger, oder Rechtsstand als Deutscher)
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Da es drei mögliche Ableitungsformen gibt macht ihr einfach folgendes. Ihr ladet euch diese beiden Anträge herunter:
Antrag_F (Bitte einmal ausdrucken)
Anlage_V (Bitte dreimal ausdrucken)
Wichtig Ihr müsst eure Vorfahren bis 1913 nachweisen!!
Wichtig ist das ihr hier alles nach der väterlichen Linie ausfüllt! Das bedeutet, euer Vater, Großvater und Urgroßvater, denn ihr wollt ja vor den Stichtag 01.01.1914. Außderm muss hier immer der Bundesstaat eingefüllt werden, und nicht das Bundesland!!
Der Antrag F wird wie folgt ausgefüllt. (Beispiel)
Die Anlagen V werden wie folgt ausgefüllt… (ihr beginnt mit dem Urgroßvater, denn von dem müsst ihr ja bleiten. Und ihr wisst ja, das die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt vererbt wird und nicht entzogen werden kann, also müsst ihr euch auch genau daran halten.)
Dann gehts weiter mit dem Großvater.
Und dann kommt nochmal alles mit dem Vater.
Diesen ganzen Kram heftet ihr zusammen und druckt euch dazu folgenden Text aus: (Die Adresse ist nur ein Beispiel)
Kreisverwaltung Wesel
Abteilung: Staatsangehörigkeit
Pillemannstr. 0815
Wesel
Betreff: Staatsangehörigkeitausweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913.
Anbei finden sie den Antrag F und dreimal die Anlage V (für den Urgroßvater, Großvater, und Vater). Als Anlagen sind weiterhin beigefügt:
- Meine Geburtsurkunde
- Die Geburtsurkunde meines Vaters
- Die Heiratsurkunde meiner Eltern
- Die Geburtsurkunde meines Großvaters
- Die Heiratsurkunde meiner Großeltern
- Die Geburtsurkunde meines Urgroßvaters
- Die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern
Mit freundlichen Grüßen
Peter Müller
_______________________________________________
Bitte denkt daran das alles ausgefüllt sein muss!! Sonst machen die eine falsche Ableitung!
Nachdem ihr die ganzen Sachen dort hingeschickt habt, erhaltet ihr normalerweise folgenden Brief zurück:
Wenn ihr das Unterschrieben habt,
dann bekommt ihr Post vom Landrat,
das ihr bitte alle Urkunden beibringen sollt und das müsst ihr dann auch tun.
Die Liste findet ihr oben in dem Brief den ich euch vorgefertigt habe.
Dann bekommt ihr irgendwann einen Abholschein vom Kreis,
dort müsst ihr dann hin und eure Urkunde abholen und das ganze gegenzeichnen.
Auf der Urkunde seht ihr nicht das Gemeindewappen,
sondern das alte Siegel von eurem Landkreis (das ist normal).
Euer Name muss dann dort so geschrieben stehen: Peter M ü l l e r
Ihr seit jetzt im Rechtsstand des RuStag 1913 und wieder eine natürliche Person,
allerdings müsst ihr noch den Vertrag mit dem Personalausweis auflösen.
Aber das erkläre ich ein anderes mal, es wird sonst zuviel…
Anschließend geht ihr mit der Urkunde zu eurer Bezirksregierung
und lasst euch dort eine Apostille draufgeben (Rückseite).
Die machen die Beglaubigung nochmals damit es nicht zum Siegelbruch kommt.
Jetzt ist das Teil auch im Ausland gültig.
__________________________________________
Einige von euch haben Fragen geäußert die ich durchaus verstehen kann,
aber man muss die Sache sehr genau studieren,
sonst unterliegt man schnell einem Irrtum.
Auf der Urkunde steht BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, das ist auch vollkommen Korrekt,
denn die sind hier Verwalter und von denen ist auch der Formularvordruck (Bundesdruckerei).
Aber ihr habt damit nicht die Staatsangehörigkeit BRD, und auch nicht DEUTSCH.
Ihr seit Deutscher oder Deutsche Staatsangehörige,
so steht es auch auf der Urkunde,
und genau das selbe findet ihr in § 1 Rustag… “Deutscher ist wer in einem Bundesstaat usw. geboren ist”.
Des weiteren ist zu beachten,
wenn ihr auf der Seite des Bundesministerium der Justiz nach schaut,
stellt ihr folgendes in der Adresszeile fest:
StAG - Einzelnorm
Dort steht absolut korrekt RUSTAG!!! und so ist es auch richtig.
Viele behaupten ebenfalls,
das die BRD kein Staat ist und sie deshalb das nicht ausstellen dürft,
auch das ist nur eine Halbwahrheit.
Die BRD stellt das gar nicht aus,
sondern euer Landkreis und hier findet sich tatsächlich noch eine Reststaatlichkeit.
Die kleinsten Einheiten im Reich,
waren Gemeinden und Kreise, diese sind auch erhalten geblieben,
aber die Bundesstaaten sind gewissermaßen besetzt, dafür gibt es Landtage,
Bundestag usw…, das sind aber alles Stellen die damit NICHTS zu tun haben.
Carlo Schmidt erklärte schon das es sich hier um ein Staatsfragment handelt,
die kleinsten Teile des Staates sind noch vorhanden,
und von diesen kann man noch Gebrauch machen.
Die kleinsten Teile wenden das alte Recht noch an,
aber wir machen derzeit keinen Gebrauch davon.
Wenn wir die Bundesstaaten wieder herstellen wollen,
dann brauchen wir erstmal das Staatsvolk das innerhalb der Gemeinden und Kreise gemeldet ist.
Später entsteht hieraus wieder die Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten…
Aber das muss für Heute erstmal genug sein.
Es gibt noch eine Menge mehr was es hier zu erwähnen gibt,
aber wenn ihr das erstmal hinbekommt,
dann seit ihr schon Tausend Schritte weiter.
PS: Mein Tipp.
Ladet euch alles herunter inkl. der Videos und Formulare,
bevor es aus dem Netz verschwindet.
…die ersten Sachen von den Behörden sind bereits aus dem Netz entfernt worden.
PPS:
Habe grade von ein paar klugen Leuten den Tipp bekommen,
meine Formular-Anleitung zu ändern.
Vorher war dort angekreuzt “Ich besitze nur die Deutsche Staatsangehörigkeit”,
jetzt habe ich angekreuzt, “Ich besitze neben der Deutschen Staatsangehörigkeit noch andere.
Aus einfachem Grund, man könnte hier ja auch direkt die Bundesstaaten eintragen.
(danke an die beiden Preußen und den Sachsen)
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