Im Artikel 137 steht deutlich drin das das Bundesverfassungsgericht bis zur Errichtung des Obersten Deutschen Gerichtes entscheidet, sprich wir haben kein Oberstes Gericht in Deutschland!
Artikel 137 GG:
(3) Die dem Bundesverfassungsgerichte gemäß Artikel GG > Der Bundestag'>41 Absatz 2 zustehende Befugnis wird bis zu seiner Errichtung von dem Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet wahrgenommen, das nach Maßgabe seiner Verfahrensordnung entscheidet.
Damit ist bestätigt das dass Bundesverfassungsgericht kein Deutsches Gericht ist und schon gar nicht das Oberste!
Artikel 137 GG:
(3) Die dem Bundesverfassungsgerichte gemäß Artikel GG > Der Bundestag'>41 Absatz 2 zustehende Befugnis wird bis zu seiner Errichtung von dem Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet wahrgenommen, das nach Maßgabe seiner Verfahrensordnung entscheidet.
Damit ist bestätigt das dass Bundesverfassungsgericht kein Deutsches Gericht ist und schon gar nicht das Oberste!