Welche Strafen sind erlaubt?

Neelixya

FSK 18
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Seit dem Jahr 2000 haben Kinder offiziell ein Recht
auf eine gewaltfreie Erziehung (§ 1631, BGB).

Im Gesetz steht: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Konkret:

• Ohrfeige: verboten! Es drohen Geldstrafe, bis 5 Jahre Haft.
• Prügel mit Stock, Gürtel etc.: verboten! Es drohen bis 10 Jahre Haft.
• Hausarrest: erlaubt (je nach Dauer und Alter des Kindes).
• Taschengeld kürzen: erlaubt!
• Einsperren, fesseln: verboten!
• Fernsehverbot: erlaubt! Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, erklärt: „Konsequenzen und Grenzen sind wichtig und richtig, aber nicht gewaltsam.“

Gewalt gehört in keine Erziehung! :lehrer:

Kinderschänder gehören nicht ins Gefängnis sondern auf den Elektrischen Stuhl! :lese:
 
AW: Welche Strafen sind erlaubt?

Wenn das Kind nicht hört,finde ich Hausarrest schon gut.
Sowas gabs damals bei uns auch,wer nicht hört,durfte nicht raus,aber nur zur Schule und wieder zurück.
 
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AW: Welche Strafen sind erlaubt?

Jepp das sind auch sinnvolle Strafen,
würde jedoch niemals die Hand gegen mein Kind heben!!

Wer sich an kinder vergeht ist feige :lehrer:
 
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AW: Welche Strafen sind erlaubt?

Gewalt gehört in keine Erziehung! :lehrer:

Kinderschänder gehören nicht ins Gefängnis sondern auf den Elektrischen Stuhl! :lese:


Wo kann ich das unterschreiben?
 
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