Dies besagt das Bayrische Staatsministerium des Inneren.
Quelle:
Nachweis (Staatsangehrigkeitsurkunden)
Wie auch? Der Personalausweis besagt ja nur das man Personal der BRD ist.
Der Reichsausweis würde die Staatsangehörigkeit bestätigen.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Quelle:
Nachweis (Staatsangehrigkeitsurkunden)
Wie auch? Der Personalausweis besagt ja nur das man Personal der BRD ist.
Der Reichsausweis würde die Staatsangehörigkeit bestätigen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: