…seltsam, wenn das Gericht schreibt: “Dieses Schreiben wurde Maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig”, dann gilt dies. Aber wenn das jemand anders macht dann gilt es komischer Weise nicht.
Man sollte daher immer zurück Schreiben, “Die original Unterschrift befindet sich in der Akte, und sie haben eine Ausfertigung erhalten”!
Diese Leute sollen sich an ihren eigenen Lügen aufhängen.
Kleine Info – Das Gericht muss mehrere Urteile ausfertigen, der Richter hat alle zu unterschreiben. Die Urteile sind allen Parteien zu zustellen. Ausfertigungen sind nur auf Anfrage einer der Parteien auszufertigen!